Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat gestern, am 18.05.2021, das Beherbergungsverbot für Urlauber außerhalb von Niedersachsen vorläufig aufgehoben. Bisher war die Beherbergung nur Menschen gestattet, die entweder direkt aus Niedersachsen kamen oder aus beruflichen Gründen irgendwo übernachten mussten.

Ein Kläger aus Nordrhein-Westfalen, der gerne in Borkum Urlaub machen wollte, hat geklagt vor dem Oberverwaltungsgericht geklagt. Das Beherbergungsverbot sei keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme und stelle eine Ungleichbehandlung dar. Es käme trotzdem zu vielen Tagestouristen. Zudem gebe es bereits diverse Ausnahmen für den Beherbergungsverbot.

Folgende Regelung wird angeklagt:


§ 8 Abs. 2 der Niedersächsischen Corona-VO lautet:

Übernachtungsangebote und Vermietungsangebote in Bezug auf eine Einrichtung oder Anlage nach Absatz 1 dürfen sich nur an Personen richten, die in Niedersachsen ihren Wohnsitz haben, es sei denn, die Übernachtungen oder Vermietungen dienen ausschließlich notwendigen Zwecken, wie zum Beispiel Dienst- oder Geschäftsreisen.


 

Außerdem müssen die beherbergten Personen bei Beginn der Nutzung einen negativen Corona-Test im Sinne des § 5a Abs. 1 Corona-VO sowie darüber hinaus mindestens zwei Tests pro Woche durchführen und dies dem Vermieter oder Betreiber nach § 8 Abs. 7 Corona-VO nachweisen müssen. Das sei ein milderes, aber nahezu gleich effektives Mittel.

Das Verbot sei unangemessen, da eine Abwägung insbesondere der Interessen der Betreiber von Beherbergungsbetrieben mit den zu erwartenden geringen Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen ergebe, dass die Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Nutzen stünden. Dies gelte erst recht, nachdem das Beherbergungsverbot auch für Geimpfte und Genesene greife. Das Oberverwaltungsgericht nannte dabei noch weitere Gründe.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgericht ist unanfechtbar.

Übernachtungs- und Vermietungsangebote wie Hotels, Ferienwohnungen und -häusern, Campingplätze und ähnlichen Einrichtungen dürfen jetzt aufatmen. Pfingsten liegt vor der Tür und damit viele potentielle Urlauber möglich. Außerdem hat die Hauptsaison bereits begonnen. Auf Grund der Corona-Beschränkungen konnte die Saison nur spärlich beginnen.

Alle anderen Corona-Regelungen bleiben erhalten. Es wurde lediglich das Beherbergungsverbot für Urlauber außerhalb von Niedersachsen aufgehoben. Abstands- und Hygieneregeln seien einzuhalten, Schnelltest bei der Einreise sowie zweimal wöchentlich seien zu machen.

Auf der Corona-Seite findest Du Testzentren in und um Otterndorf.